Beförderungsbestimmungen

Sicherheitsbestimmungen

Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer ist auf dem Wagendeck verboten
Die Handbremse muss gezogen sein und der Motor des Fahrzeugs muss während der Überfahrt abgestellt sein.

Generelle Bestimmungen

Busse in Linienverkehr sowie Rettungswagen haben Vorrecht zur Fähre.
Wenn es notwendig ist, fährt die Fähre in Dauerbetrieb. Die Abfahrtzeiten können sich deshalb einige wenige Minuten verschieben.

Haftpflichtbeschreibung

Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen und Reisegepäck auf der Fähreder Reederei oder einer von der Reederei eingecharterten Fährefindet statt nach den von der Reederei festgesetzten Bestimmungen sowie den Bestimmungen 
des Seegesetzes betreff Haftung und Ersatzpflicht.
 Die Beförderung von Gütern, hierunter Lastkraftwagen und deren Güter, Bussen und nicht zugelassenen Fahrzeugen geschieht ebenfalls gemäß der Haag/Haag-Visby Regeln, der nationalen Gesetzgebung und den Bestimmungen 
des Seegesetztes, indem die Reederei sich die größtmögliche Haftung vorbehält, vgl. diese Regeln.
 Für Schäden an Personen, Fahrzeugen, Handgepäck, Reisegepäck u.a.m. oder anderen Verlust an Zeit vor dem Boarding sowie nach der Ausschiffung haftet die Reederei nicht, obwohl Schäden oder Verluste auf Fehler oder Versäumnis 
der Reederei oder jemand für diese verantwortlich zurückzuführen sind.
 Die Reederei ist für lebende Tiere nicht haftbar, auch nicht für lebende Tiere, die ein Passagier mitbringt, obwohl Schäden oder Verluste auf Fehler oder Versäumnis der Reederei oder jemand für diese verantwortlich zurückzuführen sind.
Boarding, Fahren an Bord und Ausschiffung geschieht in Zusammenarbeit mit dem Personal und soll unter besonderer Aufmerksamkeit seitens des Fahrers geschehen. Die Reederei haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch übersehene Warnschilder, missverstandene Instruktionen des Personals oder ähnliches verursacht worden sind.
Die Reederei ist nicht haftbar für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit Fahren / Parken auf dem Terminalgelände, Rampen und dergleichen, infolge  Straßenbaus, irreversiblen Verkehrsbedingungen, fehlenden Markierungen oder Anweisungen, unnormaler Pegelhöhe, Diebstahl oder anderen Bedingungen, die die Reederei oder ihre Angestellten in Betrachtung hätten nehmen können.
Schäden an Fahrzeugen, die darauf beruhen, dass sie versenkt, umgebaut oder schwer beladen sind, sind der Reederei irrelevant. Spezialausrüstung, hierunter auch Gepäck, das außerhalb oder auf dem Dach eines Fahrzeugs angebracht ist, und das beschädigt worden ist, während das Fahrzeug in Bewegung ist, wird nicht ersetzt.
Die Reederei ist für Schäden, die Fahrzeuge sich bei Zusammenstoß, Verschiebung, Umkippen oder ähnliches verursachen, nicht haftbar. Solche Schäden werden zwischen den Besitzern der Fahrzeuge und deren jeweiligen Versicherungsanstalten entschieden.

Urheberrechte des Thyborøn-Agger Fährbetriebs

Die Reederei ist für Verluste und Schäden, die durch Unregelmäßigkeiten im Betrieb entstanden sind, hierunter Force Majeure, Pegelhöhe, Straßenverhältnisse, nicht haftbar, und behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Änderung im Fahrplan und in den Fahrpreisen 
vorzunehmen. Die Reederei haftet niemals für Verluste aufgrund verlorener Verkehrsverbindungen oder notwendiger Änderungen der Reisepläne, hierunter extra Hotelaufenthalt und ähnliches, das der Passagier aufgrund einer Verspätung wählt.

Wenn ein Schadenersatzanspruch gegen Schiffsführer, Offiziere, Mannschaft, Expedient oder andere, für die die Reederei verantwortlich ist, gerichtet wird, sind derjenige oder diejenigen berechtigt, sich auf dieselben Verantwortungsverzichte und Verantwortungsbeschränkungen zu berufen, auf die die Reederei sich würde berufen können.

Freibeträge bei Schadenersatzansprüchen

Die Reederei behält sich das Recht zu Freibeträgen gemäß des Seegesetzes § 423 vor.
150 SDR pro Fahrzeug für Schäden am Fahrzeug.
SDR ( Special Drawing Rights: Spezielle Abzugsrechte) werden angesichts eines Korbs von Währungen (USD,EUR,GBP und JPY) berechnet. Dieser Korb wird von der IMF(Internationale Monetäre Stiftung) veröffentlicht.
Ein SDR beträgt per 7/02, 2007 etwa DKR 8,57