Fakten

Die Besitzer von Thyborøn-Agger Fährfahrt ist Lemvig Gemeinde und Thisted Gemeinde. Die Thyborøn-Agger Fähre transportiert jedes Jahr 7.000 LKW, 60000 PKW und 145.000 Passagiere. 

Die Fähre hat die alte Fähre im Herbst 2018 abgelöst, nachdem sie mehr als 40 Jahre im treuen Dienst gewesen ist. 

Die Fährroute ist ein Teil von "Den Grønne Kystvej" (Die Grüne Küstestecke), die sich von Niederlande and Stavanger in Norwegen erstreckt. 

Fakten über die Fähre

Kanalen

Im Thyborøn

Länge: 45,90 meter
Breite: 11,50 meter
Tiefe: 2,20 meter

OXVL

Umweltfreundliche Hybrid Fähre, die mit sowohl Elektrizität als Diesel fährt. 

2 Schottel azimuter á 374 KW

Søby Værft A/S, Ærø

2017

Etwa 22 PKW

Passagierzahlen: 

Im Sommer: 98 – Im Winter: 60

Kontakt

Die Fähre direkt:

T: +45 2023 0336
Adresse: Sydhavnsvej 1, 7680 Thyborøn.

Verwaltung:

Überfartsleiter Andreas Groth
Thyborøn-Agger Fähre
Rådhusgade 2
DK-7620 Lemvig

Mail: faergen.kanalen@lemvig.dk
Mobil: +45 4029 7622 – Nur Montag bis Donnerstag von 10 bis 13 Uhr.

Fragen, Reis und Lob?

Haben Sie Fragen zum Betrieb der Fähre und Verbesserungsvorschläge ansonsten können sie uns gerne per mail kontaktieren.

Falls Ihr Fahrzeug oder Reisegepäck an Bord der Fähre beschädigt werden

Reklamationen

Sollte Ihr Fahrzeug oder Reisegepäck an Bord der Fähre beschädigt werden, soll dieses bei dem Personal der Fähre angemeldet werden, ehe Sie die Fähre verlassen. Das Personal hat ein besonderes Formular, das mit Namen, Adresse, Schadenzeit, Ort, Ereignis usw. ausgefüllte werden soll. Sie bekommen eine Kopie der Anmeldung ausgeliefert.

Handelt es sich um ein Fahrzeug oder so was in der Richtung, das kaskoversichert ist, müssen Sie sich an Ihre Versicherungsanstalt wenden, die für Taxation, Reparation und Haftungsfragen sorgen wird. Denken Sie daran, eine Kopie der Schadensanmeldung von der Fähre an Ihre Versicherung abzuliefern.

Beförderung geschieht gemäß geltender maritimer Gesetzgebung und die in den Beförderungsbestimmungen summiert sind. Die Haftung der Rederei ist begrenzt, wie es im geltenden Seegesetz niedergelegt ist.

Haftung                                                                

Die Information wird auf der Website regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht. Der Thyborøn-Agger Fährbetrieb ist für direkten oder indirekten Verlust infolge Gebrauch von Information auf unserer Website nicht verantwortlich.

Für die Verbindung zu Servern von Drittanbietern übernimmt der Thyborøn-Agger Fährbetrieb keine Verantwortung, dasselbe gilt für den Inhalt von den Servern von Drittanbietern, wofür der Thyborøn-Agger Fährbetrieb auch keine Haftung hat.

Das Herunterladen von Dokumenten von der Website des Thyborøn-Agger Fährbetriebs erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers.

Obenstehendes ist geltend es sei denn anderes ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts.

Beförderungsbestimmungen

Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer ist auf dem Wagendeck verboten
Die Handbremse muss gezogen sein und der Motor des Fahrzeugs muss während der Überfahrt abgestellt sein.

Busse in Linienverkehr sowie Rettungswagen haben Vorrecht zur Fähre.
Wenn es notwendig ist, fährt die Fähre in Dauerbetrieb. Die Abfahrtzeiten können sich deshalb einige wenige Minuten verschieben.

Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen und Reisegepäck auf der Fähreder Reederei oder einer von der Reederei eingecharterten Fährefindet statt nach den von der Reederei festgesetzten Bestimmungen sowie den Bestimmungen 
des Seegesetzes betreff Haftung und Ersatzpflicht.
 Die Beförderung von Gütern, hierunter Lastkraftwagen und deren Güter, Bussen und nicht zugelassenen Fahrzeugen geschieht ebenfalls gemäß der Haag/Haag-Visby Regeln, der nationalen Gesetzgebung und den Bestimmungen 
des Seegesetzes, indem die Reederei sich die größtmögliche Haftung vorbehält, vgl. diese Regeln.
 Für Schäden an Personen, Fahrzeugen, Handgepäck, Reisegepäck u.a.m. oder anderen Verlust an Zeit vor dem Boarding sowie nach der Ausschiffung haftet die Reederei nicht, obwohl Schäden oder Verluste auf Fehler oder Versäumnis 
der Reederei oder jemand für diese verantwortlich zurückzuführen sind.
 Die Reederei ist für lebende Tiere nicht haftbar, auch nicht für lebende Tiere, die ein Passagier mitbringt, obwohl Schäden oder Verluste auf Fehler oder Versäumnis der Reederei oder jemand für diese verantwortlich zurückzuführen sind.
Boarding, Fahren an Bord und Ausschiffung geschieht in Zusammenarbeit mit dem Personal und soll unter besonderer Aufmerksamkeit seitens des Fahrers geschehen. Die Reederei haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch übersehene Warnschilder, missverstandene Instruktionen des Personals oder ähnliches verursacht worden sind.
Die Reederei ist nicht haftbar für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit Fahren / Parken auf dem Terminalgelände, Rampen und dergleichen, infolge  Straßenbaus, irreversiblen Verkehrsbedingungen, fehlenden Markierungen oder Anweisungen, unnormaler Pegelhöhe, Diebstahl oder anderen Bedingungen, die die Reederei oder ihre Angestellten in Betrachtung hätten nehmen können.
Schäden an Fahrzeugen, die darauf beruhen, dass sie versenkt, umgebaut oder schwer beladen sind, sind der Reederei irrelevant. Spezialausrüstung, hierunter auch Gepäck, das außerhalb oder auf dem Dach eines Fahrzeugs angebracht ist, und das beschädigt worden ist, während das Fahrzeug in Bewegung ist, wird nicht ersetzt.
Die Reederei ist für Schäden, die Fahrzeuge sich bei Zusammenstoß, Verschiebung, Umkippen oder ähnliches verursachen, nicht haftbar. Solche Schäden werden zwischen den Besitzern der Fahrzeuge und deren jeweiligen Versicherungsanstalten entschieden.

Die Reederei ist für Verluste und Schäden, die durch Unregelmäßigkeiten im Betrieb entstanden sind, hierunter Force Majeure, Pegelhöhe, Straßenverhältnisse, nicht haftbar, und behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung Änderung im Fahrplan und in den Fahrpreisen 
vorzunehmen. Die Reederei haftet niemals für Verluste aufgrund verlorener Verkehrsverbindungen oder notwendiger Änderungen der Reisepläne, hierunter extra Hotelaufenthalt und ähnliches, das der Passagier aufgrund einer Verspätung wählt.

Wenn ein Schadenersatzanspruch gegen Schiffsführer, Offiziere, Mannschaft, Expedient oder andere, für die die Reederei verantwortlich ist, gerichtet wird, sind derjenige oder diejenigen berechtigt, sich auf dieselben Verantwortungsverzichte und Verantwortungsbeschränkungen zu berufen, auf die die Reederei sich würde berufen können.

Die Reederei behält sich das Recht zu Freibeträgen gemäß des Seegesetzes § 423 vor.
150 SDR pro Fahrzeug für Schäden am Fahrzeug.
SDR ( Special Drawing Rights: Spezielle Abzugsrechte) werden angesichts eines Korbs von Währungen (USD,EUR,GBP und JPY) berechnet. Dieser Korb wird von der IMF(Internationale Monetäre Stiftung) veröffentlicht.
Ein SDR beträgt per 7/02, 2007 etwa DKR 8,57